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Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.
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Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft
treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das
Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte
Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h.
ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn-
und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag
vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann
eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der
Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des
Autos vorzunehmen.
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Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese
Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die
Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen
höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei
Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige
Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert. Oftmals wird
mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen,
die weitere Kosten verursacht. Viele Direktbanken bieten Ratenkredite
günstiger als Filialbanken an. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins
angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten
der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.
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Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen. Viele
Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als
Kreditvermittlung Ratenkredite von Banken an.
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Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist
von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht
an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr
zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der
Kündigung berechnen. Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden
Bedingungen erfüllt sind: der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei
aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und es
müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des
Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits
> drei Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und die Bank
muss 2 mal gemahnt haben und dabei die Kreditkündigung angedroht haben.
Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an
Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde
hat hierdurch u.a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem
Kreditvertrag widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort
zurückzahlen). Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des
Effektivzinses u.a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur
Kündigung von Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt.
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Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal, Wikipedia.
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