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Montag, 21. Mai 2012
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Montagsautos: Auch mehrere Nachbesserungen sind zu dulden



Das ist immer ärgerlich: ein neues Auto und schon defekt. Noch ärgerlicher, wenn es sich um ein so genanntes "Montagsauto" handelt, um eine fiese Frust-Karre, die auch nach der soundsovielten Reparatur nicht fehlerfrei läuft. Zwar hat die Rechtsprechung bei Neuwagen entschieden, dass dem Käufer bei gehäuft auftretenden Mängeln keine ständige Nachbesserung zuzumuten sei, er das Fahrzeug also zurückgeben könne. Dies trifft jedoch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg nicht auf Gebrauchtwagen zu. Danach muss der Käufer dem Verkäufer auch im wiederholten Fall die Chance auf Nachbesserung geben.

Das Gericht wies damit die Klage eines Käufers ab, der - nachdem sich an dem Gebrauchtwagen gehäufte Mängel zeigten - zumindest eine Teilrückzahlung des Kaufpreises verlangte. Es sei ihm nicht zuzumuten, jedes Mal die Werkstatt aufzusuchen. Falsch, meint das OLG. Bei gebrauchten Fahrzeugen müsse der Käufer von einem höheren Reparaturbedarf ausgehen als beim Kauf eines Neuwagens.
 

Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal 





 
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