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Montag, 21. Mai 2012
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Neuer Eigentümer - und jetzt?



Bei hunderttausenden von Wohnungen droht der Verkauf an Investoren oder auch die Umwandlung in Eigentumsobjekte. Welche Rechte Mieter haben. Was passiert, wenn meine Wohnung verkauft wird? Hier können Sie von dem Grundsatz ausgehen: Kauf bricht nicht Miete. Oft wird das ganze Haus verkauft, dann ändert sich für die Mieter in der Regel sowieso nichts. Deutsche oder ausländische Käufer treten in die bestehenden Verträge ein.

Kann mir der neue Vermieter einfach kündigen? Nur, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt, aber auch in diesem Fall gelten dann die üblichen Fristen: je nach Wohndauer zwischen drei und neun, bei alten Verträgen bis zu zwölf Monate. Ausnahme: Nach einer Zwangsversteigerung kann Ihnen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Die neuen Eigentümer haben aufwändig modernisiert und die Miete erhöht. Muss ich das akzeptieren? Luxusmodernisierungen, die die Wohnung für Sie unbezahlbar machen, brauchen Sie nicht zu akzeptieren. Anders ist es bei Modernisierungen, die den Wohnwert erhöhen bzw. helfen, Energie einzusparen. Die müssen Sie hinnehmen. Vorausgesetzt, der Vermieter hat die Arbeiten mindestens drei Monate vorher angekündigt und auf die anstehenden Mieterhöhungen hingewiesen.

Meine Wohnung wird in eine Eigentumswohnung umgewandelt. Muss ich jetzt ausziehen? Zumindest nicht sofort. Selbst bei einem anerkannten Kündigungsgrund wie z. B. Eigenbedarf kann Ihnen in den ersten drei Jahren nach der Umwandlung nichts passieren. In vielen Städten sind die Sperrfristen außerdem noch deutlich länger.
 

Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal 





 
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