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Montag, 21. Mai 2012
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Riester Rente - staatlich gefördert



Die Riester Rente, ist eine private Rente, die vom Staat in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Inwieweit jemand gefördert und unterstützt wird dabei ist gesetzlich geregelt. Der Name kommt daher, da der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester hieß. Daher wurde anlässlich der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 die Riester Rente beschlossen.

Hauptsächlich wurde diese Art der privaten Altersvorsorge aber eingeführt, da eben in besagten Jahren auch beschlossen wurde die Renten der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten von 70% auf 67% zu kürzen. Nun aber einige Eigenschaften der Riesterrente: Eine Regel ist beispielsweise, dass ein Anbieter der Rente am Anfang des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Gesamtsumme der eingezahlten Summen garantieren müsse. Von Vorteil ist auch, dass die Summe, die bei Riester gespart wird, auch bei einer Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Errechnung von Arbeitslosengeld bei der Anrechnung von Vermögen ignoriert wird. Zudem kann auch während der Laufzeit zwischen zu Tarifen gewechselt werden.
 

Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal 





 
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