|
|
|
LKA-RP: Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten, der ec-Karte, der Lastschrift oder dem elektronischen Zahlungsverkehr ist in der heutigen Zeit selbstverständlich. Unbare Zahlungsmittel sind bequem in der Handhabung und können als sicheres Zahlungsmittel eingesetzt werden. Allerdings lauern auch hier Gefahren: Den weit verbreiteten Einsatz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs machen sich viele Täter zu eigen. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2004 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 6.628 Straftaten im Rahmen des unbaren Zahlungsverkehrs registriert. Die Betrüger verursachten einen Gesamtschaden von 2.753.982 Euro. Die Fallzahlen sanken 2005 auf 5.137 Fälle. Dennoch belief sich der Schaden auf 2.324.116 Euro. Häufig gelangen die Täter durch Diebstahl ( z. B. Taschendiebstahl) oder Einbruch (z. B. Diebstahl aus Kfz) in den Besitz der Zahlungskarte und damit auch der Daten der Zahlungskarte. Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN (z. B. am Geldausgabeautomat (GAA) oder in Geschäften) in deren Besitz kommen.
Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal
|
|