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Montag, 21. Mai 2012
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So kündigen Sie Ihre alten Versicherungsverträge



Der erste Schritt zum Versicherungswechsel ist die Kündigung eines bestehenden Vertrages. Selbst wenn Ihre Versicherung nur eine einjährige Laufzeit hat müssen Sie sie trotzdem kündigen. In der Regel verlängert sich nämlich sonst die Laufzeit automatisch wieder um ein Jahr. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Kündigungsfrist überprüfen So eine Frist kann nämlich mitunter bis zu fünf Jahre betragen. Am Ende des fünften Jahres verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall allerdings in der Regel nur noch um ein Jahr. Wichtig ist vor allem, dass ihr Versicherungsunternehmen ihre Kündigung bereits drei Monate vor Ablauf der Frist erhält. Schriftliche Bestätigung verlangen Wenn Sie keine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung melden und darauf bestehen. Wenn der Ablauf der Frist kurz bevorsteht, sollten Sie Ihre Kündigung per Einschreiben schicken. Es ist auch möglich, die Kündigung zu faxen und sich als Beleg den Sendebericht aufzuheben. Sonderkündigungsrecht Falls Ihre Versicherung plötzlich teurer wird, ohne dabei den Versicherungsschutz auszuweiten, haben Sie einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht. Bei Krankenkassen ist diese Frist sogar zwei Monate lang. Sie haben auch dann ein Sonderkündigungsrecht wenn Sie Ansprüche auf einen versicherten Schaden anmelden. Allerdings sollten Sie das zum Ablauf des Versicherungsjahres tun. Bei sofortiger Kündigung hat nämlich der Versicherer Anspruch auf die für das restliche Jahr gezahlten Beiträge. Übrigens: Im Schadenfall darf Ihnen auch Ihr Versicherer kurzfristig kündigen.


Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal 





 
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