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Montag, 21. Mai 2012
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Kontoinhaber hat Anspruch auf kostenlose Auskunft



Eine Bank muss einem Kontoinhaber grundsätzlich unentgeltlich Auskünfte erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. Die Versendung von Kontoauszügen sei deshalb nicht vergütungspflichtig.

HB FRANKFURT/M. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch allenfalls, wenn der Kontoinhaber mehrmals um dieselben Auskünfte nachsucht (Az.: 23 U 188/04).

Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift „OLG-Report“ veröffentlichten Urteil die Klage einer Bank auf Kostenerstattung ab. Die Bank hatte einem Kontoinhaber mehrfach Auskünfte zu Buchungen und Kontostand erteilt. Sie war der Meinung, der Kunde müsse dafür ein Entgelt zahlen, da die Erteilung der Auskünfte für sie mit einem gewissen Aufwand verbunden sei.

Dem folgte das Gericht nicht. Zwar räumten die Richter ein, dass der Kunde in diesem Fall mehrfach nachgefragt habe. Allerdings müsse sich die Bank entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch nicht ausreichend erläuterte Buchungen oder Belastungen des Kontos eine Ursache für die Nachfrage gesetzt habe. In diesem Fall bestehe selbst bei wiederholten Nachfragen keine Vergütungspflicht.





 
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.

Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Quelle: Wikipedia Deutschland.


 
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