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Montag, 21. Mai 2012
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Nebenkosten



Nebenkostenvorauszahlungen im Mietvertrag zu niedrig angesetzt - mit der Abrechnung kommt die Ernüchterung.

Da in einigen Regionen Deutschlands viele Wohnungen nur schwer vermietet werden können, suchen einige Vermieter nach einem Ausweg. Sie setzen die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten im Mietvertrag sehr niedrig an und täuschen so dem Wohnungsinteressenten eine billige Gesamtmiete vor. Der Mieter merkt erst nach Einzug mit der ersten Nebenkostenabrechnung, dass die Kosten für Heizung, Wasser und sonstige Betriebskosten deutlich höher ausfallen, als erwartet. Er muss dann erhebliche Nachzahlungen leisten.

Dies wollte sich ein Mieter nicht gefallen lassen. Sein Vermieter hatte für eine 100 Quadratmeter große Wohnung monatliche Abschläge auf die Nebenkosten von weniger als die Hälfte der tatsächlich voraussehbaren Kosten verlangt. Mit der Nebenkostenabrechnung kam beim Mieter dann die Ernüchterung. Er sollte erhebliche Nachzahlungen leisten.

Das höchste deutsche Zivilgericht entschied zu Lasten des Mieters. Vermieter und Mieter sind grundsätzlich frei, die Vorauszahlungshöhe für die Nebenkosten festzulegen. Die Summe der Vorauszahlungen muss den späteren Abrechnungsbetrag nicht auch nur annähernd erreichen. Nur bei einer bewussten Lüge oder Täuschung des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten bleibt der Vermieter auf einem Teil der Nebenkosten sitzen.

Entschieden vom Bundesgerichtshof AZ.:VIII ZR 195/03





 
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.

Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Quelle: Wikipedia Deutschland.


 
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