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Montag, 21. Mai 2012
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Ratenkredite: Vergleich bleibt Vergleich



Kann ein Bankkunde einen Ratenkredit nicht mehr zurückzahlen, ist eine Einigung mit dem Kreditinstitut über einen Vergleich möglich. Stimmt die Bank zu, darf sie, falls der Kunde später wieder flüssig wird, keine Nachzahlung verlangen.

Vergleich ist Vergleich – so lässt sich ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zusammenfassen (Az.: 16 O 119/06). Haben sich beide Seiten auf diese Form des Schuldausgleichs geeinigt, dann ist das Ergebnis unwiderruflich. Der Fall: Eine Kundin hatte sich mit einem Ratenkredit von mehr als 15.000 Euro finanziell übernommen. Als sie nicht mehr zahlen konnte, einigte sie sich mit der Bank im Wege des Vergleichs auf eine Entschädigung von 6.000 Euro. Die Bank stimmte dem zu.

Als die Frau später eine Abfindung erhielt, forderte die Bank den noch ausstehenden Restbetrag. Das aber lehnten die angerufenen Richter ab. Der gerichtliche Vergleich sei von beiden Seiten akzeptiert worden – dabei bleibe es.





 
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.

Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Quelle: Wikipedia Deutschland.


 
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