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Ratenkredite: Vergleich bleibt Vergleich |
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Kann ein Bankkunde einen Ratenkredit nicht mehr zurückzahlen, ist eine Einigung mit dem Kreditinstitut über einen Vergleich möglich. Stimmt die Bank zu, darf sie, falls der Kunde später wieder flüssig wird, keine Nachzahlung verlangen.
Vergleich ist Vergleich – so lässt sich ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zusammenfassen (Az.: 16 O 119/06). Haben sich beide Seiten auf diese Form des Schuldausgleichs geeinigt, dann ist das Ergebnis unwiderruflich. Der Fall: Eine Kundin hatte sich mit einem Ratenkredit von mehr als 15.000 Euro finanziell übernommen. Als sie nicht mehr zahlen konnte, einigte sie sich mit der Bank im Wege des Vergleichs auf eine Entschädigung von 6.000 Euro. Die Bank stimmte dem zu.
Als die Frau später eine Abfindung erhielt, forderte die Bank den noch ausstehenden Restbetrag. Das aber lehnten die angerufenen Richter ab. Der gerichtliche Vergleich sei von beiden Seiten akzeptiert worden – dabei bleibe es.
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