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Montag, 21. Mai 2012
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Rechtsberatung bei Umschuldungen durch Kreditvermittler



Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Recht erstritten, Kunden, die einen Kredit umschulden wollen, zu beraten. Das Urteil (Geschäftszeichen: 3 U 204/05 406 O 138/04) hat wegweisenden Charakter für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche. Bisher durften ausschließlich Rechtsanwälte eine rechtliche Beratung von Privatpersonen vornehmen - nicht jedoch Kreditvermittler. Eine qualifizierte Beratung auch in rechtlichen Fragestellungen ist jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Umschuldung.

Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte jetzt klar, dass ein Kreditvermittler die in Umschuldungsfragen relevante rechtliche Beratung leisten darf. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Eine solche Art der Beratung verstößt nach heutigen Anschauungen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz." Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.





 
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.

Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Quelle: Wikipedia Deutschland.


 
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