Vor­vertrag­liche Informa­tionen

Vermittlung von Allgemein-Verbraucher­darlehens­verträgen

Bei der Vermittlung von Allgemein-Verbraucher­darlehens­verträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Art. 247 § 13 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

 

Name und Anschrift des Darlehens­vermittlers

Kreditwelt GmbH
Weiherstraße 27
53913 Swisttal
E-Mail: info@kreditwelt.de

 

Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und die Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungs­partner ist auch die Dienstleistung der Kreditwelt GmbH abgegolten.

 

Umfang unserer Befugnisse

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden. Wir sind auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

 

Entgelte und Provisionen sowie sonstige Anreize von Dritten

Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhält die Kreditwelt GmbH von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe der Vergütung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest, da wir das für Sie passende Produkt noch nicht ermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucher­darlehens­verträgen können vom Finanzierungs­partner zwischen 0 % und 3 % an Vergütungen gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Kreditvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner an die Kreditwelt GmbH darüber hinaus jährlich gegebenenfalls eine zusätzliche Sondervergütung. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe die Kreditwelt GmbH diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte und Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

 

Vermittlung von Immobiliar-Verbraucher­darlehens­verträgen

Bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucher­darlehens­verträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Art. 247 § 13 Abs. 2 i.V.m. § 13b Abs. 1 EGBGB zu informieren.

 

Name und Anschrift des Darlehensvermittlers

Kreditwelt GmbH
Weiherstraße 27
53913 Swisttal
E-Mail: info@kreditwelt.de

 

Eintragung im Handelsregister

Amtsgericht Siegburg, HRB 27334
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist jedermann zu Informations­zwecken gestattet (§9 HGB). Die Eintragungen im Handelsregister können über das Internet abgerufen werden.
(www.unternehmensregister.de)

 

Gesetzlicher Vertretungs­berechtigter der Kreditwelt GmbH

Herr Denny Böhme

 

Eintragung im Vermittlerregister

Vermittlerregisternummer nach §34i GeWo:
D-W-110-2Z8X-23

Die Eintragung kann eingesehen werden unter:
www.vermittlerregister.info

 

Interner Ansprechpartner für Beschwerden

Denny Böhme
Weiherstraße 27
53913 Swisttal
E-Mail: denny.boehme@kreditwelt.de

 

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Postfach 10 14 24
20009 Hamburg
Deutschland
Telefon 0049 (0)40 696508-90
Telefax 0049 (0)40 696508-91
kontakt@schlichtung-finanzberatung.de

 

Bindung an Kreditinstitute

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden. Wir sind auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

 

Erbringung von Beratungsleistungen

Auf Wunsch bieten wir eine Beratung auch für Immobiliar-Verbraucher­darlehens­verträge an.

 

Höhe einer vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und die Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungs­partner ist auch die Dienstleistung der Kreditwelt GmbH abgegolten.

 

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte

Die Kreditwelt GmbH verlangt vom Verbraucher keine Nebenentgelte.

 

Entgelte und Provisionen sowie sonstige Anreize von Dritten

Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhält die Kreditwelt GmbH von dem Finanzierungs­partner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe der Vergütung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest, da wir das für Sie passende Produkt noch nicht ermittelt haben. Den tatsächlichen Betrag dieses Leistungsentgeltes finden Sie auf dem ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden wird. Einen vorläufigen Überblick über die Größenordnung, in der sich das Leistungsentgelt abhängig von der Produktkategorie bewegen kann, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Produktgruppe
Immobiliar-Darlehensverträge

Höhe des Leistungsentgeltes
(in % der Bruttodarlehenssumme)
0,0 – 3,0

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Kreditvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungs­partner an die Kreditwelt GmbH darüber hinaus jährlich gegebenenfalls eine zusätzliche Sondervergütung. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe die Kreditwelt GmbH diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte und Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

 

Kreditwürdigkeitsprüfung

Wir weisen Sie entsprechend Art. 247, § 1 Abs. 1 EGBGB darauf hin, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss eines Darlehens­vertrages zwingend ist und durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten Informationen und Nachweise vollständig beigebracht werden und richtig sind. Welche Informationen und Nachweise der jeweilige Darlehensgeber von Ihnen benötigt, werden Sie in Form einer Unterlagenliste von uns erfahren.

 

Beratungs­leistungen für Immobiliar-Verbraucher­darlehens­verträgen

Bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Erbringung einer Beratungsleistung für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder vor Abschluss des entsprechenden Beratungs­vertrages nach Maßgabe des Art. 247 § 18 EGBGB zu informieren.

 

Produktpalette

Unsere Experten helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes Darlehen zu finden. Auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt, suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot von mehr als 400 Darlehens­gebern einen Hypothekenkredit, der genau für Sie passt.

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden. Wir sind auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

 

Vergütung für Beratungsleistungen

Die Kreditwelt GmbH berechnet Ihnen für die Beratungsleistungen keine Vergütung. Es entstehen Ihnen im Zusammenhang mit der Beratungs­leistung keine Kosten.